Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Kleingärtnerverein Bothfeld e.V.
Der Kleingärtnerverein Bothfeld e.V. mit einer Gesamtfläche von ca. 67.000 qm verwaltet 133 Gärten. Zum KGV Bothfeld gehören die Kolonien Sonnenhain I, Sonnenhain II, Fasanenhain und Freihof. Unsere Dachorganisation ist der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (Internetseite).
Aktuelles/Termine
Vereinshaus mieten
Wenn Sie unser Vereinshaus mieten möchten, so wenden Sie sich bitte an Elena Ruf. Tel:
0152-54266624 (ausschließlich per Whatsapp).
Erreichbarkeit des Vorstandes
Sie erreichen den Vorstand unter folgender Telefonnummer: 0156-79375500. Sofern wir Ihren Anruf nicht entgegen nehmen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf Band - wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Bewässerung
Vom 1. Juni bis zum 30. September dürfen Grünflächen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr nicht bewässert werden – sofern es 27 Grad oder wärmer ist.
Die Vorschrift gilt genauso für private Gärten wie für öffentliche Parks, Fußballplätze und andere Sportanlagen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Maßgeblich für das Inkrafttreten sind die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen. Verstöße gegen die Vorgaben zur Bewässerung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Unabhängig von der Tageszeit und Temperatur erlaubt bleiben auch dieses Jahr ans Klima angepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung oder Düsenwagen. Auch die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen, und das punktgenaue Bewässern mit Gießkannen oder Eimern ist jederzeit möglich.
Hinweise des Vorstandes
Der Bezirksverband der Kleingärtner hat uns gebeten, unsere Mitglieder nochmals darauf hinzuweisen, dass nach dem Bundeskleingartengesetz nur 24 qm Laubengröße einschließlich überdachtem Freisitz zulässig sind.
Wenn einzelne Gartenbesitzer größere Flächen als die 24 qm überdachen, ist der Ärger vorprogrammiert, denn es müssen dann gegenüber dem Gartenbesitzer:innen kostenaufwändige Rückbaumaßnahmen durchgesetzt werden, und zwar spätestens, wenn der Garten aufgegeben wird.
Außerdem ist zu befürchten, dass Gartenflächen, auf denen „Schwarzbauten“ stehen, nicht mehr als Kleingärten, sondern als Freizeitflächen angesehen werden, und deshalb erheblich höhere Pachtpreise zu zahlen sind.
Wie alle Kleingartenvereine haben auch wir uns an die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes zu halten.
Der Vorstand